eHealth-Update 2401: KI reguliert, eRezept startet schwer

Das neue Jahr 2024 bringt einige Neuerungen mit sich. Nicht alle seien fertig gestaltet.
Was die neue EU-Regelung für die Softwarehersteller bedeutet, hier kurz zusammengefasst.
Auch das eRezept ist jetzt laut BMG die „erste Wahl“ bei der Medikamentenverordnung, seit 1.1.2024 festgelegt.

EU einigt sich auf KI-Gesetz

Mit dem Hype um KI-Anwendungen wie z.B. ChatGPT kamen Fragen danach auf, was KI-Software eigentlich darf und was nicht, welchen Pflichten Unternehmen nachkommen müssen oder welchen Anforderungen Produkte gerecht werden müssen. All das war bisher gesetzlich nicht explizit geregelt. Das europäische „KI-Gesetz“ soll das nun ändern. 

Über das sog. Das KI-Gesetz (engl. AI Act, kurz AIA) haben nun das EU Parlament und der EU-Rat vergangenen Dezember eine politische Einigung erzielt. Nun müssen die Einzelheiten verhandelt werden, welche die endgültigen Rechtsvorschriften durchaus noch ändern können.
Neben allgemeinen Regelungen zur KI Verwendung und Bußgeldvorschriften soll der Kern des Gesetzes die Einstufung von KI-Systemen in verschiedene Risikostufen für Anwender werden – kurz, ein sog. riskobasierter Ansatz.

Was das für Startups in der Digital Health Branche bedeutet, ist noch schwer abzusehen. Bestehende KI-Systeme müssen sicherlich an die zahlreichen Anforderungen angepasst werden, um denen gerecht werden, wie Brainwave berichtet. Mit Sicherheit wird der Rahmen für KI-Anwendungen eindeutig geregelt sein. Davon sind auch etablierte Unternehmen betroffen, wie die Diskussion um die Schufa zeigte.

Apotheken kritisieren „holprigen Start“ des eRezeptes

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat im Dezember noch einen „Brandbrief“ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt und die holprige Umsetzung sowie die unzureichende Einbindung der Apotheken kritisiert. Das sei „inakzeptabel“, man fühle sich „ignoriert“. Bis Redaktionsschluss blieb eine Antwort aus.

Auch dem DAV sind die immer wieder auftretenden Ausfälle bei der zur Bearbeitung des E-Rezeptes notwendigen TI ein Dorn im Auge. In den Arztpraxen könnte im Störfall auf Papier zurückgegriffen werden, für die Apotheke gibt es keinen Plan B. Vielen Apotheken bleibt dann oft nur das Wegschicken der Patient:innen.

Auch die Heime betreuenden Patienten wüssten über die Thematik „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) nicht richtig Bescheid. Verpflichtend soll die Nutzung von KIM ab April 2024 für Apotheken werden. Nutzen können Praxen und Apotheken den Kommunikationsweg aber schon jetzt, auch für das E-Rezept – theoretisch. Praktisch hake es aber an allen Enden, so die Apothekerin.

Siehe auch den dazu passendenden Beitrag Konsequenzen aus dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für Bayern und in Deutschland (inkl. der ePA) – Stand Dez. 2023

Bild: EUkommision_KI_GSM-Worldcongress_2016_P030975002902-627358 via https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_1682,
Mein-apothekenportal.de eRezept_Registrierung_DAV_7eed3f6a8f

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