Der Gesetzgeber wird in absehbarer Zukunft eine Zertifizierung der Naturheilpraxen nach der ISO-Norm fordern. Die Zertifizierung von Praxsen nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 9001:2000 ist eine freiwillige Möglichkeit, nach außen hin zu demonstrieren, dass eine unabhängige und anerkannte Stelle Ihr Praxis-System geprüft und abgesegnet hat.
Lernen Sie QM in der Heilpraktiker-Praxis kennen:
Nächste Info-Veranstaltung:
Am 08.03.2017 in Augsburg. Anmeldung:
Darüber informiert dieser Workshop:
Nach Einführung, Anpassung und Umsetzung des Qualitätsmanagement-System (QMS) kann nach 1-3 Monaten eine Überprüfung dieser Umsetzung erfolgen. Balance-Augsburg bietet an, QM-Berater zu empfehlen, die auch als Ihr interner Auditor Ihr QMH und das QMS überprüfen, Hinweise gibt, ggf. Abweichungen feststellt und nach Behebung eventueller Mängel die Zertifikatswürdigkeit der Praxis attestiert.
Ratsam ist es jedoch, dies durch einen Außenstehenden („externes Audit“) tun zu lassen, der einen geschulten Blick hat und die Praxis durch dieses „interne Audit“ in Richtung Zertifikat begleitet. Der externe Auditor ist durch Schulungen qualifiziert, solche Audits abzuhalten. Die Balance-Augsburg verfügt über ein Netzwerk akkreditierter Auditoren, die nach einer Prozessberatung in Ihrer Praxis i.d.R. von uns empfohlen werden und das Qualitätssiegel dann vergeben können.
Zur Einführung eines Qualitätsmanagement-(QM)-Systems und entsprechendem Berichts- und Prozesswesen gibt dieser Tages-Workshop Anleitung und Hilfestellung.
Der Weg zum QMS (und der Zertifizierung) verläuft grob umschrieben folgendermaßen ab:
1. Formulierung und Abbildung der eigenen Prozesse (Arbeitsabläufe) in einer normgerechten Form (…)
6. Zertifizierung durch neutrale Dritte.
Weitere Informationen hierzu auf http://www.bimpress.de/leistungen/zertifizierung.html
Anmeldung
Direkt bei uns über das Kontaktformular oder auf Xing (Eventseite).
Fördermittel
Eine individuelle Förderung durch EU- und Bundesmittel kann beantragt werden, worin wir Sie gerne unterstützen. Dies kann i.d.R. einen Zufluss von EUR 1.200.- bedeuten. Näheres ergibt sich aus den Anforderungen an diese Förderung.
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