KI von KMUs – Fördercall

Gegenwärtig stellt die Digitalisierung den gesamten Mittelstand vor große BMBF_logo_foerderberatungHerausforderungen. Klassische Wertschöpfungsketten verändern sich, es entsteht eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle, und die Bedeutung von Daten als wichtige Ressource nimmt kontinuierlich zu. Dabei sind ML und allgemein KI entscheidende Kernkomponenten und somit wesentliche Treiber der Digitalisierung. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird es daher immer wichtiger, ihre Forschungs- und Innovationsprozesse darauf auszurichten, aus den vorhandenen Daten neues Wissen und intelligente Wertschöpfung zu generieren.

Gerade im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen häufig junge High-Tech-Unternehmen, die wissenschaftlich-technische Ergebnisse direkt in ihre Aktivitäten aufnehmen. Und KMU besitzen günstige Voraussetzungen, um schnell auf technische Entwicklungen und Marktpotenziale zu reagieren und Forschungsergebnisse zielgerichtet in neue Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umzusetzen. Gegenwärtig stellt die Digitalisierung den gesamten Mittelstand vor große Herausforderungen. Klassische Wertschöpfungsketten verändern sich, es entsteht eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle, und die Bedeutung von Daten als wichtige Ressource nimmt kontinuierlich zu. Dabei sind ML und allgemein KI entscheidende Kernkomponenten und somit wesentliche Treiber der Digitalisierung. Auch für KMU wird es daher immer wichtiger, ihre Forschungs- und Innovationsprozesse darauf auszurichten, aus den vorhandenen Daten neues Wissen und intelligente Wertschöpfung zu generieren. Gerade im Umfeld von Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen häufig junge High-Tech-Unternehmen, die wissenschaftlich-technische Ergebnisse direkt in ihre Aktivitäten aufnehmen.

Mit der Richtlinie „KI von KMU“ zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“ wird das BMBF bisherige Aktivitäten im Bereich KI gezielt ergänzen, indem KMU-getriebene Ansätze in Forschung und Entwicklung (FuE) mit einem maßgeblichen Forschungsanteil adressiert werden. Damit sollen gezielt weitere Potenziale gehoben werden, die in der Verbindung von KI als Teil der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) mit weiteren Schlüsseltechnologien liegen. Die Richtlinie fokussiert insbesondere auf die aktuelle Generation kleiner und mittlerer Technologieunternehmen, die ihre Innovationsfähigkeit durch Spitzenforschung im Bereich KI ausbauen wollen. Mit der Förderung von Verbundprojekten soll die Zusammenarbeit dieser KMU mit der Wissenschaft gestärkt und intensiviert werden, um die Spitzenposition Deutschlands im Bereich KI zu sichern und weiter auszubauen.

Mit der Nationalen Strategie Künstliche Intelligenz (KI) hat die Bundesregierung einen Rahmen für die weitere Entwicklung und Anwendung von KI in Deutschland geschaffen, um den Forschungsstandort Deutschland zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auszubauen und die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von KI in allen Bereichen der Gesellschaft im Sinne eines spürbaren gesellschaftlichen Fortschritts und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. In diesem Rahmen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereits verschiedene Förderbekanntmachungen auf den Weg gebracht, u. a. zur Erklärbarkeit und Transparenz des Maschinellen Lernens (ML) und der Künstlichen Intelligenz, zu KI-Laboren, zur Förderung von KI-Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie zur Anwendung von Methoden der KI in der Praxis.

Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.

Der erste Stichtag für die Fördermaßnahme ist der 15. Mai 2020.
Auch in der aktuellen Situation (COVID-19) bleiben die halbjährigen Stichtage für die Einreichung der Skizzen bestehen.

Ziel der Förderung ist es, risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der KI zu unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Damit soll erreicht werden, dass deutlich mehr KMU vor allem aus dem IKT-Bereich ihre Innovationsfähigkeit zur Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und industrielle Anwendungen ausbauen und so ihre Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insbesondere sollen KMU beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung gestärkt werden.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Innovationen in den Bereichen:

  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen), zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
  • neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.

Gefördert werden innovative FuE-Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem für die Lösungskonzepte relevanten aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden ansetzen.

Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz;
  • Logistik, Mobilität und Automobil;
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung;
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
  • Daten- und IKT-Wirtschaft.

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie weitere Verbundpartner.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind zusätzlich auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen sowie Hochschulen, universitäre wie auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Interesse antragsberechtigt, soweit sie in der Rolle als Technologielieferant oder Testanwender benötigt werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden.

Interessenten wenden Sie bitte an uns via Kontaktformular oder Email. Wir planen ein Antragskonsortium zu gründen.

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