Forschungs- und Entwicklungsaufwände jetzt rückwirkend geltend machen – unser Tipp

Die Bundesregierung strebt mit dem Wachstumschancengesetz an, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Damit gibt es jetzt wieder die Möglichkeiten bisherige Forschungs- und Entwicklungsaufwände gelten zu machen, mit einer Förderung von bis zu 70%.

Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben dem Gesetz im März ihre Zustimmung erteilt.
Das Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hindernissen zu befreien und die Bedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um Deutschland als Standort für die Zukunft zu stärken, anzupassen und zu modernisieren.

Die wichtigsten Entlastungen im Überblick
Insgesamt beläuft sich das Entlastungsvolumen des Gesetzes auf 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren hiervon durch:
• den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung,
• verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten,
• steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau,
• die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs, sowie
• die Einführung der E-Rechnung.

Die neue Forschungszulage im Detail
Das Forschungszulagengesetz wird beachtlich ausgeweitet, um Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu unterstützen.
• Eigenleistungen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden nun mit 70 EUR pro Arbeitsstunde (statt bisher 40 EUR) gefördert, jedoch weiterhin für maximal 40 Stunden pro Woche.
• Ab 2024 werden auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für die Förderung berücksichtigt.
• Der Einbezug förderfähiger Kosten für in Auftrag gegebene Forschungsarbeiten wird von 60% auf 70% erhöht.
• Die maximale Bemessungsgrundlage wird von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR erhöht
• Die Forschungszulage beträgt generell 25 % der Bemessungsgrundlage, mit einer neuen zusätzlichen Erhöhung um 10 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition.
Die Änderungen treten ab dem Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dadurch können nun bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr für F&E-Tätigkeiten gefördert werden. Unser erfahrenes Team für die Forschungszulage hilft Ihnen gerne bei weiteren Fragen und Anliegen weiter!

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Kurz, was wir dazu von Ihnen zur Antragstellung benötigen, ist nur ein „5-Zeiler“ zum jeweiligen Entwicklungsprojekt.
Nach Vorprüfung dann eine kleine Kostenaufstellung, aber erst danach bzw. ist eh vorhanden. Also, ganz einfach.
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Archiv:
Ursprünglich sah der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz etwa 50 Einzelmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro vor. Dieser Entwurf erhielt im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit und wurde daher im Rahmen des Vermittlungsverfahrens angepasst. Dabei wurde das Entlastungsvolumen deutlich reduziert und unter anderem die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen. In dieser überarbeiteten Fassung haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Gesetz nun beschlossen.

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