DiGA – Medizinprodukt oder Werbe-App?

Gesundheitsdaten sammeln für Werbezwecke? Statt auf eine Erstattung ihres Produkts als Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) durch die Krankenkassen setzen viele Hersteller von Gesundheits-Apps lieber auf Geschäftsmodelle wie die Nutzung von Daten zu Werbezwecken.

Zu dieser Kernannahme kommt eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die Tagesspiegel Background vorab vorliegt. Diese untersucht erstmals die Auswirkungen des DiGA-Vergütungsmodells auf den Gesamtmarkt für Gesundheits-Apps – also auch auf alle Anwendungen, die nicht als DiGA zugelassen sind.

Datensammeln für Werbezwecke

Wie die Studie feststellt, erfülle nur ein kleiner Teil der medizinischen Behandlungs-Apps hohe Datenschutzstandards. Der Großteil sammle Daten für Werbung. Dies deute darauf hin, dass eine Kostenerstattung allein nicht die Hauptmotivation für einen Markteintritt sein könnte. Möglich sei aber auch, dass die Entwickler erst dann von einem werbebasierten Geschäftsmodell abrücken, wenn ihre App offiziell als DiGA gelistet ist und Einnahmen erzielt.

„Das System könnte von niedrigeren Einstiegshürden – bei ebenfalls niedrigerer Vergütung – profitieren“, sagt Reif. „Für viele App-Entwickler scheinen die Hürden für eine Erstattung durch die Krankenversicherung immer noch zu hoch zu sein, weswegen sie sich auf andere Geschäftsmodelle, wie die Nutzung von Daten zu Werbezwecken, fokussieren.“ Dadurch gebe es für die Versicherten weniger qualitativ hochwertige und datensparende digitale Gesundheitsangebote.

Schwerpunkt Rehabilitation und Psychotherapie

Die Autor:innen haben auch versucht, die Vielfalt der Apps in Hinsicht auf die zu behandelnden Krankheiten festzustellen. Dies erfolgte auf Basis der Beschreibung im App Store. Unter Verwendung der ersten drei Ziffern der zugeordneten ICD-10-Codes wurde festgestellt, dass die Apps auf den auch bisher bekannten Diagnosekategorien beruhen. Blickt man auf die Verteilung der neu eingeführten Apps, falle die überwiegende Mehrheit in die ICD-Kategorie „Z“. Diese umfasst Präventivmaßnahmen, Rehabilitation und Beratung etwa bei der Stressbewältigung. Bei der Kategorie „F“, die Psychotherapie umfasst und auf die ebenfalls viele Apps entfallen, sei bereits vor 2019 ein Schwerpunkt zu erkennen gewesen.

Nur geringe Zuwächse verzeichnen die ICD-Gruppen „E“ mit endokrinen, ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes oder Adipositas. Auch die Gruppe „G“ mit Krankheiten des Nervensystems und „H“ mit Krankheiten des Auges und des Ohrs sowie „I“ mit Krankheiten des Kreislaufsystems seien geringfügig gewachsen. Dies deute darauf hin, dass zwar mehr Apps auf den Markt kommen, diese aber insbesondere auf allgemeine Gesundheitsthemen und medizinische Dienstleistungen abzielen, so die Autor:innen. Vergleiche man die Verteilung der medizinischen Behandlungs-Apps insgesamt – also sowohl englischsprachige Apps als auch Apps vor der DiGA-Einführung – sei eine über die ICD-Gruppen ähnliche Verteilung festzustellen.

Wie die Autor:innen zusammenfassen, setze das DiGA-Vergütungssystem zwar starke monetäre Anreize. Andere Aspekte wie hohe Evidenzanforderungen und bürokratische Hürden im stark regulierten deutschen Gesundheitssystem könnten aber als Barrieren wirken. Das deutsche DiGA-System könnte die regulatorischen Anforderungen zu hoch gesetzt haben, schlussfolgern die Autor:innen. Da es sich bei den Apps für medizinische Behandlungen ausschließlich um Medizinprodukte mit geringem Risiko handelt, könnte ein System mit geringeren Anforderungen, aber eben auch geringerer Erstattung, demnach mehr Vorteile für Patient:innen bringen.

Eine ZEW-Studie hat erstmals die Auswirkungen des DiGA-Erstattungsmodells auf den gesamten Markt mit Gesundheitsapps untersucht. Demnach steigt zwar die Zahl der Anwendungen insgesamt, aber nicht die der qualitativ hochwertigen. Den Markt für hochpreisige DiGAs könnte das entscheidend verändern.

Die Mehrheit der Anwendungen, die später als DiGA genehmigt wurden, seien nach Juli 2019 in die App Stores gelangt. Aufgrund der Verfügbarkeit in deutscher Sprache lasse sich darauf schließen, dass viele Apps auch ursprünglich für den deutschen Markt entwickelt worden sind, so die Autor:innen der Studie. Länder wie Belgien und Frankreich haben das deutsche DiGA-Modell später zum Vorbild genommen und ähnliche Erstattungspfade für digitale Therapeutika eingeführt.

Deutsch auf Platz drei

Wie die Studie feststellt, sind die meisten Apps auf Englisch verfügbar, danach folgen chinesische Apps und als dritthäufigste Sprache Deutsch. Wobei andere europäische Sprachen in einem ähnlichen Bereich liegen würden. Der Boom deutscher Apps kann laut den Autor:innen in direktem Zusammenhang mit der DiGA-Einführung nachgewiesen werden.

Doch die Qualität der Apps hat die DiGA-Einführung nicht beeinflusst. „Auffällig ist auch, dass die Anzahl an Apps, zu denen es wissenschaftliche Publikationen gibt, kaum gestiegen ist“, so Simon Reif, Leiter der Forschungsgruppe „Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik“ am ZEW und Koautor der Studie. „Genau das wäre aber das Qualitätssignal, das sicherstellt, dass Gesundheits-Apps auch tatsächlich einen Mehrwert bieten.“

2019 hatte die Bundesregierung unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) als erstes Land weltweit einen strukturierten Erstattungsweg für DiGAs in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Wie die ZEW-Studie zeigt, gab es seitdem einen deutlichen Anstieg in der Zahl deutschsprachiger Gesundheits-Apps, allerdings nicht bei qualitativ hochwertigen Apps, die als DiGA zugelassen werden könnten. „Seit bekannt geworden ist, dass es die Abrechnung von Apps auf Rezept in Deutschland geben wird, zeigen die Daten im Vergleich zu anderen Märkten einen deutlichen Anstieg bei Anwendungen, die für den deutschsprachigen Markt verfügbar sind“, erklärt Sabrina Schubert, Wissenschaftlerin in der Forschungsgruppe „Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik“ am ZEW und Koautorin der Studie.

Zur Studie: https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp25034.pdf

Quelle: https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/digas-befeuern-markt-mit-werbe-apps

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Vom DiGA-Verzeichnis in die Insolvenz

Seit der Einführung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist deren Preisgestaltung Streitthema zwischen Kassen und Herstellern. So ist auch der Weg vom Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in die Insolvenz für die DiGA-Hersteller nicht weit. Könnten Rabattverträge helfen?
https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/vom-diga-verzeichnis-in-die-insolvenz

Uneinigkeit bei Preisbildung

„Bei der Zusammensetzung des Preises spielt der positive Versorgungseffekt eine maßgebliche Rolle“, sagt ein Sprecher des GKV-SV auf Anfrage. Eine detailliertere Auskunft zur Preisgestaltung könne er aus Vertraulichkeitsgründen nicht geben. Kommt es zu Differenzen bei der Preisverhandlung, wird die Schiedsstelle für Digitale Gesundheitsanwendungen angerufen, die über den endgültigen Preis entscheidet. Darin sitzt ein unparteiischer Vorsitzender, zwei unparteiische Mitglieder sowie jeweils zwei Vertreter:innen der Krankenkassen und der DiGA-Hersteller.

Arzneimittel im Vergleich viel teurer

„Unserer Erkenntnis nach reduziert unsere App die Migräne in der Bandbreite dessen, was monoklonale Antikörper erreichen“, sagt Burziwoda. Monoklonale Antikörper hemmen den CGRP-Rezeptor, um Migräneattacken zu unterbrechen oder vorzubeugen. CGRP wird eine wichtige Rolle beim Auslösen von Migräneanfällen zugeschrieben.
„Ich würde dafür plädieren, dass Kassen und DiGA-Hersteller stärker miteinander kooperieren“, sagt Perfood-Gründer Burziwoda. So könnten Kassen beispielsweise bei ihren Versicherten, die eine teure andere Therapie erhalten, die entsprechende DiGA empfehlen. Der Hersteller könnte sich dadurch Geld sparen, das er für Werbung etwa bei Google ausgegeben hätte und könnte damit wiederum mit der Kasse einen Rabatt für ihre Anwendung vereinbaren.

Insolvenz durch Konflikt

Somit können die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen die Anwendung wieder verschreiben. Ein Erfolg also für den Hersteller? Wohl nicht. „Aufgrund der Diskussion mit dem BfArM ist uns eine Finanzierungsrunde geplatzt“, beklagt Burziwoda. „Darüber mussten wir Insolvenz anmelden.“

Damit sind sie nicht die einzigen DiGA-Hersteller, die Insolvenz anmelden mussten. Dadurch, dass der Preis für die Anwendung ab dem zweiten Jahr meist nach unten angepasst wird und die Preisanpassung auch rückwirkend gilt, ist beispielsweise die Adipositas-App Zanadio in die Insolvenz gerutscht.

Änderung ab 2026

Laut § 139e SGB V soll das BfArM ab Anfang 2026 die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung (abEM) von DiGA anonymisiert veröffentlichen. Das soll einer BMG-Sprecherin zufolge „die Grundlage für eine erfolgsorientierte Preisgestaltung bieten und einen transparenten Qualitätswettbewerb ermöglichen“. Außerdem solle die abEM „Versicherten und Leistungserbringenden weitere Informationen für eine informierte Verordnungsentscheidung an die Hand geben“.

Burziwoda kritisiert, dass die Hersteller selbst die Wirkung ihrer DiGA nachweisen sollen – aufgrund des großen bürokratischen Aufwands. Auch nach der Zulassung sollen sie demnach wissenschaftliche Daten erfassen, die Informationen über die Nutzungshäufigkeit, die Zufriedenheit der Nutzenden mit der App sowie den Gesundheitszustand der Patient:innen umfassen. Das soll sich wiederum auf den erstatteten Preis auswirken. „Wir müssen genau überlegen, ob wir mit einer Regelung im Gesamtsystem die Qualität erhöhen oder Geld einsparen und die abEM wird wahrscheinlich weder noch erreichen“, sagt er.

Wie die Ergebnisanalyse der abEM genau ausgestaltet und wer für die andauernde Datenauswertung zuständig sein soll, dazu wolle sich das BfArM noch nicht äußern, so ein Sprecher. Das Verfahren sei noch in Bearbeitung. Dem BMG ist dafür ein „vertiefender Dialog“ wichtig.

Quelle: https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/vom-diga-verzeichnis-in-die-insolvenz

Siehe außerdem zum Thema: https://blog.bimpress.de/digas-schon-wieder-ein-auslaufmodell/

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