Die Datenschutzgrundverordnung kommt – und ist zum 26. Mai 2018 verbindlich. Was die EU-weite Regelung (auch nach dem Fall des Safe Harbor-Abkommens mit den USA) bedeutet, haben Sie sicherlich der Presse entnommen.
Wie Sie sich rechtlich absichern, darüber informiere ich Sie als Datenschutzbeauftragter gerne, zusammen mit meinem Team. Unser Erstgespräch ist für Sie natürlich kostenlos. Meine Bitte, unterschätzen Sie dieses Thema nicht und machen Sie sich über die Anforderungen an Ihr Unternehmen vertraut.
Sie haben ein Produkt oder Service IT-basiert oder möchten Ihre Unternehmen digitalisieren? Wir kümmern uns um Ihre staatlichen Förderzuschüsse und begleiten Sie im Prozessmanagement. Nehmen Sie mit uns einfach Kontakt auf. Auch via Xing: http://bit.ly/xingrb
Linktipp:
Was die Datenschutz-Grundverordnung für HR-Abteilungen bedeutet